Tax-Free Shopping
STEUERFREI EINKAUFEN
In Belgien unterliegen Waren der im Verkaufspreis enthaltenen Mehrwertsteuer (MwSt.).
Diese beträgt 21 % des Preises Ihres Einkaufs.* Als Nicht-EU-Bürger können Sie jede gezahlte MwSt. für Waren für den persönlichen Gebrauch, die Sie mit nach Hause nehmen möchten, zurückfordern, sofern diese Forderung innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf erfolgt und die Waren am Ende des dritten Monats nach dem Monat, in dem die Waren gekauft wurden, ausgeführt werden.**
MWST.-ERSTATTUNG IN DREI EINFACHEN SCHRITTEN
1. Fordern Sie bei Einkäufen über € 50,00 (inkl. MwSt.) pro Rechnung im Laden ein Formular zur MwSt.-Erstattung an.
2. Füllen Sie das Formular mit Ihrem Namen (so wie er in Ihrem Reisepass steht), Ihrer Reisepassnummer und Adresse aus.
3. Legen Sie das ausgefüllte MwSt.-Erstattungsformular, Rechnungen, Ihren Reisepass und die Waren der Zollstelle am Abreiseort aus der EU vor. Hier wird Ihr Formular validiert.
- Für Waren, die als Gepäck im Frachtraum (d. h. das aufgegebene Reisegepäck) transportiert werden, gilt:
A) Melden Sie sich vor dem Check-in mit folgenden Dokumenten bei der Zollstelle:
- Reisepass/Personalausweis
- Flugticket
- MwSt.-Erstattungsformular
- Waren, für die Sie eine MwSt.-Erstattung beantragen
B) Geben Sie Ihr Gepäck für den Frachtraum auf und stellen Sie sicher, Gepäckanhänger zu erhalten.
C) Nach der Aufgabe des Gepäcks für den Frachtraum melden Sie sich erneut bei der Zollstelle mit den folgenden Dokumenten:
- Bordkarte
- MwSt.-Erstattungsformular
- Gepäckanhäger
D) Der Zollbeamte wird die Rechnung oder das MwSt.-Erstattungsformular für den Transport abstempeln.
- Für Waren, die als Handgepäck (d. h. das Gepäck, das Sie mit ins Flugzeug nehmen) transportiert werden, melden Sie sich bitte nach Passieren der Grenzkontrolle mit denselben Dokumenten, wie oben angeführt, bei der Zollstelle.
Der Zollbeamte wird die Rechnung oder das MwSt.-Erstattungsformular für den Transport abstempeln.
Wenn Sie vor Verlassen der EU einen Anschlussflug an einen anderen Zielort innerhalb der EU haben, melden Sie sich bitte bei der lokalen Zollstelle auf dem Flughafen, über den die Waren die EU verlassen. Für Handgepäck ist das der Umsteigeflughafen. Für Gepäck für den Frachtraum ist dies der erste Abreiseflughafen.
Wenn Sie nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island fliegen, müssen Sie sich immer vor dem Check-in bei der Zollstelle am Flughafen melden; unabhängig davon, ob Waren als Gepäck im Frachtraum oder als Handgepäck transportiert werden.
Tipp: An Zollstellen in Flughäfen können lange Schlangen sein, stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit haben, um Ihre Formulare abzuwickeln.
ANDERE OPTIONEN FÜR DIE MWST.-ERSTATTUNG
Sofortige Barerstattung
Für eine sofortige Barerstattung der MwSt. wenden Sie sich bitte an ein lokales Erstattungsunternehmen (für gewöhnlich am Flughafen ansässig). Diese finden Sie auf den Websites von Global Blue & Premier Tax Free:
1. Befolgen Sie die Schritte 1 und 2 gemäß dem oben beschriebenen MwSt.-Erstattungsprozess.
2. Legen Sie Ihre ausgefüllten Formulare, Ihren Reisepass und eine Kreditkarte vor (mit einer Gültigkeit von 6 Monaten und auf Ihren Namen registriert).
3. Sie erhalten Ihre Barerstattung der MwSt. für gewöhnlich gegen Zahlung einer Administrationsgebühr.
4. Lassen Sie Ihr MwSt.-Erstattungsformular innerhalb von 21 Tagen an Ihrem endgültigen Abreiseort zertifizieren.
Verkäufer
Sie können die abgestempelte Rechnung auch dem belgischen Verkäufer vorlegen, der nachträglich die MwSt. erstattet.
Um diesen Stempel zu erhalten, befolgen Sie bitte die Schritte 1 bis 3 des oben stehenden Verfahrens zur MwSt.-Erstattung.
*Manche Artikel unterliegen in Belgien unterschiedlichen MwSt.-Sätzen:
Lebensmittel & Bücher - 6 %Wenn Sie sich bezüglich eines MwSt.-Satzes für eine bestimmte Art von Artikel unsicher sind, informieren Sie sich bitte entweder auf der Website von Global Blue oder von Premier Tax Free.
** Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von Waren in Nicht-EU-Staaten möglicherweise länderspezifischen Meldepflichten und Einfuhrbestimmungen unterliegt.
Sollten Sie unsicher sein, ob solche Pflichten gelten, wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Zollstelle.